MPU wegen Drogen
Sie sind mit Drogen im Straßenverkehr aufgefallen und müssen im Rahmen einer MPU ihre Eignung Kraftfahrzeuge zu führen nachweisen?
Sie fragen sich, ob Sie für eine positive MPU ganz auf Drogen verzichten müssen? Sie verzichten ganz auf Drogen und fragen sich, wie Sie das bei der Begutachtung "beweisen" können?
Hier ist die Antwort einfach: ja, Sie müssen für eine positive MPU ganz auf Drogen verzichten und ein Nachweis des Drogenverzichts ist in jedem Fall erforderlich!
Die Qualität der Abstinenzbelege und der Zeitraum, über den der Drogenverzicht nachgewiesen wird, müssen den Anforderungen der Begutachtungs-Leitlinien entsprechen.
Den Begutachtungs-Leitlinien und insbesondere den Beurteilungskriterien zufolge, nach denen die Verkehrsgutachter entscheiden, fordern einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten, in denen Drogenfreiheit nachweislich besteht.
Wovon ist es abhängig, über welchen Zeitraum die Drogenfreiheit nachgewiesen sein muss?
Das hängt davon ab, wie Ihr bisheriger Umgang mit Drogen war und zu welchen Auffälligkeiten im Leben, im Verhalten und im Straßenverkehr der Drogenkonsum möglicherweise geführt hat.
Bei einer vorliegenden Drogenabhängigkeit fällt die Entscheidung leicht: Sie müssen in jedem Fall vor einer MPU über 12 Monate hinweg belegen können, dass Sie keine Drogen mehr konsumieren. Diese Nachweise müssen bestimmten sehr strengen Anforderungen genügen und können nicht bei Ihrem Hausarzt durchgeführt werden, sondern Sie müssen diese im Rahmen eines "Drogen-Abstinenz-Kontrollprogrammes" bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder einem Gesundheitsamt erheben lassen. Sie können dazu zweimalig alle 6 Monate eine 6 cm lange Haarsträhne opfern und diese auf Drogen untersuchen lassen oder aber in 12 Monaten 6 Urin-Kontrollen auf Drogen vornehmen lassen. Informieren Sie sich hierzu bitte bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung, z. B. im Rahmen der angebotenen Info-Abende!
Wenn bei Ihnen eine fortgeschrittene Drogenproblematik bestanden hat, d. h. wenn Sie missbräuchlich Drogen konsumiert haben, verschiedene Drogen ausprobiert haben oder mehrfach aufgefallen sind mit Straftaten im Zusammenhang mit Drogen, dann muss auch ohne das Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung Drogenfreiheit über einen Zeitraum von 12 bis 15 Monaten hinweg nachgewisen werden.
6 Monate nachgewiesene Drogenfreiheit reichen in Einzelfällen nur dann aus, wenn keine Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik vorliegen. Hier kann Ihre eigene Einschätzung von der eines Gutachters abweichen!
Ganz sicher gehen Sie, wenn Sie 12 bis 15 Monate Drogenfreiheit nachweisen und im Rahmen einer qualifizierten verkehrspsychologischen Beratung Ihren früheren Drogenkonsum fachlich einschätzen lassen,.
Bedenken Sie, dass mit einer belegten Drogenabstinenz allein das MPU-Gutachten nicht auf jeden Fall positiv wird! Sie müssen den Drogenverzicht auch gut begründen können und sich mit Ihrer individuellen Gefährdung, erneut Drogen zu konsumieren, auseinander gesetzt haben.
Diese im psychologischen Teil der MPU zur Sprache kommenden Hintergründe können Sie ebenfalls in einer qualifizierten verkehrspsychologischen Beratung, wie ich sie anbiete, erarbeiten.
Nur wenn der medizinische Teil der MPU und der psychologische Teil positiv verlaufen, die Bedenken an Ihrer Eignung ausgeräumt werden können und das Gutachten positiv wird!!