Verkehrspsychologischer Dienst Kiel
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MPU wegen Drogen

Sie sind mit Drogen im Straßenverkehr aufgefallen und müssen im Rahmen einer MPU ihre Eignung Kraftfahrzeuge zu führen nachweisen?

 

Sie fragen sich, ob Sie für eine positive MPU ganz auf Drogen  verzichten müssen? Sie verzichten ganz auf Drogen und fragen sich, wie Sie das bei der Begutachtung "beweisen" können?

 

 

Hier ist die Antwort einfach: ja, Sie müssen für eine positive MPU ganz auf Drogen verzichten und ein Nachweis des Drogenverzichts ist in jedem Fall erforderlich! 

 

Die Qualität der Abstinenzbelege und der Zeitraum, über den der Drogenverzicht nachgewiesen wird, müssen den Anforderungen der Begutachtungs-Leitlinien entsprechen. 

 

Den Begutachtungs-Leitlinien und insbesondere den Beurteilungskriterien zufolge, nach denen die Verkehrsgutachter entscheiden, fordern einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten, in denen Drogenfreiheit nachweislich besteht. 

 

Wovon ist es abhängig, über welchen Zeitraum die Drogenfreiheit nachgewiesen sein muss?

 

Das hängt davon ab, wie Ihr bisheriger Umgang mit Drogen war und zu welchen Auffälligkeiten im Leben, im Verhalten  und im Straßenverkehr der Drogenkonsum möglicherweise geführt hat.

 

Bei einer vorliegenden Drogenabhängigkeit fällt die Entscheidung  leicht: Sie müssen in jedem Fall  vor einer MPU über 12 Monate hinweg belegen können, dass Sie keine Drogen mehr konsumieren. Diese Nachweise müssen bestimmten sehr strengen Anforderungen genügen und können nicht bei Ihrem Hausarzt durchgeführt werden, sondern Sie müssen diese im Rahmen eines "Drogen-Abstinenz-Kontrollprogrammes" bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder einem Gesundheitsamt erheben lassen. Sie können dazu zweimalig alle 6 Monate eine 6 cm lange Haarsträhne opfern und diese auf Drogen untersuchen lassen oder aber in 12 Monaten 6 Urin-Kontrollen auf Drogen vornehmen lassen. Informieren Sie sich hierzu bitte bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung, z. B. im Rahmen der angebotenen Info-Abende!

 

Wenn bei Ihnen eine fortgeschrittene Drogenproblematik bestanden hat, d. h. wenn Sie missbräuchlich Drogen konsumiert haben, verschiedene Drogen ausprobiert haben oder mehrfach aufgefallen sind mit Straftaten im Zusammenhang mit Drogen, dann muss auch ohne das Vorliegen einer Abhängigketserkrankung Drogenfreiheit über einen Zeitraum von 12 Monaten hinweg nachgewisen werden. 

 

6 Monate nachgewiesene Drogenfreiheit reichen in Einzelfällen nur dann aus, wenn keine Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik vorliegen. Hier kann Ihre eigene Einschätzung von der eines Gutachters abweichen! 

 

Ganz sicher gehen Sie, wenn Sie 12 Monate Drogenfreiheit nachweisen und im Rahmen einer qualifizierten verkehrspsychologischen Beratung Ihren früheren Drogenkonsum fachlich einschätzen lassen,. 

 

Bedenken Sie, dass mit einer belegten Drogenabstinenz allein das MPU-Gutachten nicht auf jeden Fall positiv wird! Sie müssen den Drogenverzicht auch gut begründen können und sich mit Ihrer individuellen Gefährdung, erneut Drogen zu konsumieren, zurückzufallen, auseinander gesetzt haben.

 

Diese im psychologischen Teil der MPU zur Sprache kommenden Hintergründe  können Sie ebenfalls in einer qualifizierten verkehspsychologischen Beratung, wie ich sie anbiete, erarbeiten. 

 

Bedenken Sie, dass nur wenn der medizinische Teil der MPU und der psychologische Teil positiv verlaufen,  die Bedenken an Ihrer Eignung ausgeräumt werden können und das Gutachten positiv wird!!

 

Kontakt

Verkehrspsychologischer Dienst

 

Dipl. Psych.

Dörte Schubert

Knooper Weg 128

24105 Kiel 

 

Dorfstraße 13a

24257 Hohenfelde

 

Mitglied im BNV

(Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen

e. V.)

Rufen Sie einfach an unter

0174 9214325

 

 

 

MPU-Beratung & Fahreignungsseminar

 

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