MPU wegen Alkohol
Sie fragen sich, ob Sie für eine positive MPU ganz auf Alkohol verzichten müssen? Sie verzichten ganz auf Alkohol und fragen sich, wie Sie das bei der Begutachtung "beweisen" können?
Hier ist es wichtig, sich durch eine verkehrspsychologische Beratung abzusichern, ob bei Ihnen eine Alkoholabstinenz aus verkehrspsychologischer Sicht erforderlich ist und ob bei der MPU Nachweise für einen Alkoholverzicht (Abstinenzbelege) vorzulegen sind. Wenn ja, muss neben der Qualität der Abstinenzbelege auch der Zeitraum, über den der Alkoholverzicht nachgewiesen wird, den Anforderungen der Begutachtungs-Leitlinien entsprechen.
Wenn Sie noch kontrolliert mit Alkohol umgehen können, brauchen Sie verständlicherweise keine Abstinenzbelege, sondern unter Umständen nur Leberwerte im Verlauf über einen längeren Zetraum. Dafür müssen Sie in diesem Fall allerdings über ein hieb- und stichfestes Konzept für den künftigen kontrollierten Umgang mit Alkohol verfügen und das dem Gutachter erläutern können. Auch hier sollten Sie unbedingt mit einer "Fachfrau" das für Sie geeignete Konzept entwickeln und erproben!
Wonach richtet sich die Entscheidung des Gutachters, ob eine Alkoholabstinenz erfoderlich ist oder ob noch kontrolliert mit Alkohol gegangen werden kann?
Das hängt davon ab, wie Ihr bisheriger Umgang mit Alkohol war, zu welchen Auffälligkeiten im Leben, im Verhalten und im Straßenverkehr der Alkoholkonsum möglicherweise geführt hat.
Bei einer vorliegenden Alkoholabhängigkeit fällt die Entscheidung leicht: Sie müssen in jedem Fall dauerhaft alkoholabstinent leben und das vor einer MPU über 12 Monate hinweg mit Ethylglucoronid (EtG)-Nachweisen belegen können. Diese Nachweise müssen bestimmten sehr strengen Anforderungen genügen und können nicht bei Ihrem Hausarzt durchgeführt werden, sondern Sie müssen diese im Rahmen eines "Alkohol-Abstinenz-Kontrollprogrammes" bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder einem Gesundheitsamt erheben lassen. Sie können dazu zweimalig alle 6 Monate eine 6 cm lange Haarsträhne opfern und diese auf EtG untersuchen lassen oder aber in 12 Monaten 6 Urin-Kontrollen auf EtG vornehmen lassen. Informieren Sie sich hierzu bitte bei den Begutachtungsstellen für Fahreignung, z. B. im Rahmen der angebotenen Info-Abende!
Auch wenn Sie nicht mehr kontrolliert mit Alkohol umgehen können, ohne alkoholabhängig zu sein, müssen Sie dauerhaft alkoholabstinent leben und den Alkoholverzicht in der Regel über 12 bis 15 Monate hinweg nachweisen.
Der Nachweis eines Alkoholverzichts über ein halbes Jahr hinweg ist nur in dem Fall ausreichend, dass Ausmaß und Umfang des früheren Trinkverhaltens noch nicht zu gravierenden Problemen geführt haben.
Hier ist zu beachten, dass Ihre Einschätzung von der des Fachmannes oder der Fachfrau bei der Begutachtung abweichen kann!
Auch wenn Sie meinen, dass Sie noch in der Lage sind kontrolliert mit Alkohol umzu gehen, können die Gutachter während der MPU zu einem anderen Ergebnis kommen und Abstinenzbelege fordern.
Sie müssen also unbedingt vorher wissen, wie Ihr bisheriger Umgang mit Alkohol aus fachlicher Sicht einzuschätzen ist!
Um Klarheit darüber zu bekommen, sollten Sie unbedingt eine qualifizierte verkehrspsychologische Beratung in Ansruch nehmen und ehrliche Angaben zu ihrem Alkoholkonsum machen, damit Sie auch eine ehrliche, also die richtige Beratung erhalten!
Bedenken Sie, dass mit einer belegten Alkoholabstinenz allein das MPU-Gutachten nicht auf jeden Fall positiv wird! Sie müssen den Alkoholverzicht auch gut begründen können und sich mit Ihrer individuellen Gefährdung, in frühere Trinkmuster zurückzufallen, auseinander gesetzt haben.
Diese im psychologischen Teil der MPU zur Sprache kommenden Hintergründe können Sie ebenfalls in einer qualifizierten verkehrspsychologischen Beratung, wie ich sie anbiete, erarbeiten.
Bedenken Sie, dass nur wenn der medizinische Teil der MPU und der psychologische Teil positiv verlaufen, die Bedenken an Ihrer Eignung ausgeräumt werden können und das Gutachten positiv wird!!